Bitte beachten Sie, dass Sie - speziell auch im Hinblick auf Ihr Kind (unter 15 Jahren!!!) - jederzeit und auch nachträglich der Anlage der elektronischen Patientenakte (ePa) durch Ihre Krankenkasse widersprechen können, falls Sie diese nicht wünschen.
Zum 01.10.2025 sind wir verpflichtet die ePA zu befüllen. Sie müssen jeweils festlegen, welche der Daten, die die Verordnung vorsieht, tatsächlich in die ePa eingefügt werden sollen. In der Praxis werden wir Sie und Ihr Kind gemäß den Vorgaben über Ihre Widerspruchsrechte aufklären und Ihnen Gelegenheit geben, die zu übertragenden Inhalte der Behandlungsdaten auszuwählen. Ab 15 Jahren muss der/die Jugendliche selbst darüber entscheiden, wie die Daten verwendet werden sollen.
in 4/25 und in der entsprechenden Erweiterung 8/25 wurde festgelegt, dass Ärzt:innen, speziell aber Fachärzt:innen für Kinder- und Jugendpsychiatrie in bestimmten Fällen gegen die Pflicht verstoßen können/sollen, Daten in die ePa zu übertragen. Hier handelt es sich um eine Abwägung der Rechte der Kinder/Jugendlichen, der Rechte Dritter (z. B. getrennt lebende Elternteile) oder Inhalte, die sich negativ auf die Sicherheit oder Behandlung der Patienten auswirken können.
Zu 4/2025 haben sich die Kommission der EU und das europäische Parlament festgelegt, dass für die zusätzlich geführte EU (europäische) ePa alle gespeicherten Daten aus der deutschen ePa übertragen werden. Gegen die Primärnutzung (Gesundheitsaspekte) können Sie KEINEN WIDERSPRUCH einlegen. Gegen die Sekundärnutzung (Pharmaindustrie, Wissenschaft, Forschung, andere Konzerne mit berechtigten Interessen) besteht nur eventuell ein Widerspruchsrecht. Beachten Sie, dass die Bundesregierung diesem Beschluss bereits zugestimmt hat. Prüfen Sie, ob Sie dies für sinnvoll und zulässig i. S. der informatiellen Selbstbestimmung halten und bedenken Sie es für sich und/oder Ihre Kinder bei Ihren Entscheidungen.
In den vergangenen Jahren haben wir alle (Eltern, Kinder und Jugendliche, junge Erwachsene, Gesundheitssystem, Wirtschaft und Gesellschaft) extreme Herausforderungen erleben müssen. Seit 2000 kam es bei Familiensystemen zu einer gravierenden, auch in Studien belegten, Zunahme von Konflikten, basierend auf psychischen Störungen einerseits und schulischen, wie beruflichen und interaktionellen (Bullying, Ausgrenzungserleben, Interaktionsstörungen, Lernrückstände und Lernstörungen) Belastungen andererseits.
Sowohl das schulische, wie familiäre System ist damit überfordert, was zu einer erhöhten Inanspruchnahme externer Hilfen führt. In Folge reichen die bisherigen Angebote im Gesundheitswesen, wie akademischen Bereich und der Jugendhilfe keinesfalls mehr aus, um den Bedarf zu decken. Das erleben viele Familien tagtäglich und versuchen, oftmals sehr verzweifelt, trotzdem Hilfe zu erhalten.
Daher prüfe ich bei privat und gesetzlich versicherten Patient:innen im Einzelfall die Dringlichkeit der Anfrage für einem Ersttermin für Diagnsotik und Beratung!
Bitte beachten Sie:
Ich führe selbst KEINE Verhaltenstherapie durch (keine Kapazität mehr angesichts der Versorgungslage)und vermittele auch keine Plätze.
Sparen Sie sich bitte daher entsprechende Anfragen und wenden Sie sich direkt an die entsprechenden Praxen.
Bitte beachten Sie:
Anfragen per Email OHNE Anmeldeformulare werde ich ab sofort (01.09.2025) NICHT MEHR beantworten, sondern löschen!!
Uns erreichen täglich etwa 20 derartige Anfragen, die unser Sekretariat unnötig blockieren, da wir ohnehin erst reagieren werden, wenn die Anmeldeunterlagen vollständig vorliegen!
IHR VORGEHEN:
Sobald die vollständigen Unterlagen (siehe Homepage) postalisch in meiner Praxis eingegangen sind, suche ich persönlich nach einem Ersttermin, den Ihnen mein Sekretariat anbieten wird.
Alternativ können gesetzlich versicherte Patient:innen über den Kinderarzt eine spezielle Überweisung erhalten (Hausarztvermittlungsfall). Hier entscheidet der Kinderarzt über die Dringlichkeit und kontaktiert meine Praxis vorab.
Die Versorgung aller Bestandpatient:innen stellt mich und mein Praxissystem vor große Herausforderungen. Einerseits sehe ich die Notwendigkeit kontinuierliche Behandlungsangebote ermöglichen zu können, andererseits ist angesichts des hohen Drucks im Gesundheitssystems und schulischen System die Vielzahl der Anfragen nicht immer zufriedenstellend zu versorgen. Ein Dilemma für alle Seiten!
Ich möchte daher alle meine Patient:innen bitten, zu prüfen, ob z. B. die Verordnung von Medikamenten zeitweise über die Kinderarztpraxis erfolgen kann (ein entsprechendes Schreiben schicken wir Ihnen gerne auf Abruf auch ohne erneuten Kontakt zur Praxis vor Ort zu).
In anderen Fällen bitte ich Sie, sich auf mehrwöchige Zeitfenster einzustellen, bis ein Termin bereitgestellt werden kann - planen Sie dies bitte ein. In dringenden Fällen können Sie natürlich immer versuchen, in der offenen Sprechstunde vorbeizukommen und das Anliegen kurz zu besprechen.
Ich biete Donnerstags zwischen 18.00 und 19.40 Uhr eine Adoleszentengruppe (17 bis 23 Jahre) an, die sich ausschließlich an männliche Teilnehmer richtet.
Die Gruppe richtet sich an gesetzlich und privat versicherte Patienten!
Im Zuge der Maßnahmen zur Verbesserung der Terminverfügbarkeit und Patientenversorgung seitens der Bundesregierung und der Krankenkassen bieten wir Ihnen gerne eine offene Sprechstunde an, wie Sie sie vielleicht vom Hausarzt kennen.
Bitte beachten Sie, dass wir zusätzlich eine Sprechstunde zur Rezeptabholung anbieten. Diese können Sie mit Ihrem Kind in Anspruch nehmen, wenn es sich ausschließlich um die Ausstellung eines Rezeptes/einer Heilmittelverordnung (Ergotherapie/Logopädie) handelt. Dieser zusätzliche Service soll die Wartezeiten in der Offenen Sprechstunde verkürzen helfen! Hier kommen Sie zum Onlineformular zur Anmeldung in der Rezeptsprechstunde. Sie können dort fixe Nachmittagstermine anfragen.
Dienstags 13.00 - 14.30 Uhr (gültig ab 23.04.2024) UND
Mittwochs 08.30 - 12.00 Uhr (gültig ab 23.04.2024)
Abweichend hiervon bestehen gesonderte Regelungen am:
08.10.2025 - entfällt
Es werden jeweils 30 Minuten vor Ende der offenen Sprechstunde keine weiteren Patienten mehr zugelassen! Angesichts der Erfahrungen der vergangenen Jahre und zur Wahrung der Behandlungsqualitätsstandards ist mein Sekretariat gehalten, nur 5 (Dienstags) bzw. 10 (Mittwochs) Patienten zuzulassen und die übrigen Personen auf einen anderen Tag zu verweisen. Wir bitten dieses Vorgehen zu akzeptieren, da ich ansonsten keine angemessene Zeit für jeden einzelnen Patienten aufbringen kann.
Bitte beachten Sie, dass diese Sprechzeiten ausschließlich für Patientenkontakte gedacht sind. Elternberatungen können in diesem Zeitraum nicht stattfinden. Bitte vereinbaren Sie hierfür einen Termin über das Sekretariat.
Bitte beachten Sie, dass angesichts der großen Zahl der Patienten, die diese Möglichkeit wahrnehmen, nur sehr kurze ärztliche Gespräche möglich sind und regelmäßig mit Wartezeiten bis zu mindestens 1 Stunde zu rechnen ist.
Erstvorstellungen können in der offenen Sprechstunde nur in sehr wenigen, und dann von mir vorab mit dem zuweisenden Hausarzt (Hausarztvermittlungsfall) oder der Terminservicestelle (zu erreichen unter der TelNr. 116117) abgesprochenen Setting (Behandlungsauftrag und Dringlichkeit), erfolgen. Unabhängig davon müssen Sie für Ihr Kind IMMER die Onlineanmeldeformulare bearbeiten und vollständig ausgefüllt (ggf. auch mit der Einverständniserklärung eines getrennt lebenden zweiten Sorgeberechtigten) an uns senden!
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